Nach den nunmehrigen passrechtlichen Vorschriften können Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei jeder österreichischen, sachlich zuständigen Vertretungsbehörde entweder in Deutschland (derzeit Botschaft Berlin, Generalkonsulat München und Hamburg sowie Honorarkonsulate Nürnberg und Stuttgart) oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt. Die persönliche Beantragung kann auch bei jeder Passbehörde in Österreich, auch wenn kein Wohnsitz in Österreich besteht, erfolgen.
Voraussichtlich im Herbst 2010 wird in Frankfurt am Main ein Generalkonsulat eröffnet werden, sodass auch bei diesem Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises eingebracht werden können.
Österreichische Staatsbürger im Saarland können sich auch an die Österreichische Botschaft in Luxemburg wenden.